Dr. Torsten Walter
Rechtsanwalt
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung von Dr. Walter ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Bei Verbrauchern betragen die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG).
Nähers zur Anwaltsvergütung finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer