Rundfunkrecht

Eine Vielzahl oft wenig bekannter staats- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften regelt den Kernbereich des öffentlichen Medienrechts einschließlich der Medienaufsicht. Zu nennen sind hier die zwischen den Ländern geschlossenen Staatsverträge (z. B. Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag), die Landespressegesetze, das Telekommunikationsgesetz und andere kartell- und konzentrationsrechtliche Vorschriften, die z.B. im Zusammenhang mit der Beachtung der grundrechtlich geschützten Meinungsviefalt bei der Vergabe von Sendelizenzen zu beachten sind.

Unsere Kanzlei berät in- und ausländische Rundfunkveranstalter bei dem Erwerb von Sendelizenzen (Satellit, terrestrisch, IPTV, Kabel) ebenso wie bei dem laufenden Betrieb eines Sendeunternehmens (Uplink- und Einspeisungsverträge, Rechte und Lizenzen).

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Dr. Torsten Walter
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